- Öffnung von Einrichtungen der außerschulischen beruflichen Bildung: Ab dem 4. Mai können beruflichen Bildungsstätten schrittweise wieder öffnen, zum Beispiel bei den Industrie- und Handwerkskammern oder im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Öffnungen betreffen ebenso Einrichtungen für den zweiten Bildungsweg wie Abendgymnasien oder für Sprach- und Integrationskurse und Musikschulen und Jugendkunstschulen. Außerdem können Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten ab dem 11. Mai schrittweise öffnen.
Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen ab 11.Mai wieder schrittweise öffnen!
02.05.2020 | FAHRSCHUL-NEWSDie Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ organisiert die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie ist die Schnittstelle zwischen Bund, Ländern und Kommunen in Baden-Württemberg und kann schnell auf eine sich ändernde Lage reagieren. Bei der Lenkungsgruppe laufen alle Fäden der Landesverwaltung zusammen.
Aktuelle Beschlüsse der Lenkungsgruppe:
Dies ist ein Auszug aus der aktuellen Veröffentlichung
Näheres unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/lenkungsgruppe-corona/
Alle weiteren Informationen unter welchen Voraussetzungen dann die Ausbildung stattfinden wird, werden wir sobald als möglich, also in den nächsten Tagen, hier veröffentlichen.
Liebe Grüße euer Team des FSZ