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LKW AUS- UND WEITERBILDUNG


FSZ Fahrschul-Zentrum ist gemäß dem Berufkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), berechtigt im Bereich BKF aus- und weiterzubilden. Neben dieser Fachqualifikation und der permanenten Weiterbildung unserer Ausbilder legen wir auf praxisnahe Ausbildung und einen Rundum-Service besonderen Wert.

Dabei spielt eine familiäre Atmosphäre bei der Aus- und Weiterbildung eine besondere Rolle. Eine Teilnahmepflicht soll keine Langeweile beinhalten. Denn je entspannter die Atmosphäre ist, desto konzentrierter ist jeder einzelne Teilnehmer.

Unser Ziel ist es, den Fahrer als Fachmann fit für die Aufgaben im Straßenverkehr zu machen und fit zu halten.


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AUSBILDUNG


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KLASSE C1

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C1E

Fahrerlaubnis für:

LKW bis max. 7,5 t, Anhänger über 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben. Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt.

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: BE sowie D1E, wenn der Inhaber die Klasse D1, DE, D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE C

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger bis 750 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE CE

Fahrerlaubnis für:

LKW über 7,5 t, Anhänger über 750 kg, oder Sattelkfz, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: C1E, BE, L, M, T, auch DE, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber die Klasse D besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger mit bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: keine.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D1E

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit max. 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg, die zG der Kombination darf nicht 12 t übersteigen.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L, C1

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE D

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, L, M

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE DE

Fahrerlaubnis für:

Kraftwagen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Anhänger über 750 kg.

Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: D1, BE L, M und C1E, falls der Inhaber die Klasse C1 besitzt.

Anmerkung:

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklasse ist die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erforderlich.

KLASSE T

Fahrerlaubnis für:

1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), auch mit Anhänger.

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz Fahrerlaubnis: keine
eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M, L

Anmerkung:

Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h fahren.

WEITERBILDUNG

MODUL 1

Risikobewusstsein und Verhalten

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 2

Rahmenbedingungen und Ereignisse

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 3

Gefahrensituationen, Stress & Unfälle

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 4

Firma – Fahrer – Fahrzeug

MEHR INFORMATIONEN
MODUL 5

Recht und Dokumente

MEHR INFORMATIONEN

MODUL 1: Risikobewusstsein und Verhalten

Dieses Seminar erweitert Ihr Wissen, wie man sich sensibel und aufmerksam im Straßenverkehr bewegt.

Für sich selbst und Ihre Mitmenschen tragen Sie Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen Sie sich auf den Straßen sicher bewegen können, mit den Regeln vertraut sein und durch geeignetes Verhalten positiv auf das “Gesamtsystem Verkehrssicherheit“ einwirken.

Mit dem erlangten Wissen und Ihrer Erfahrung können Sie mögliche Gefahrensituationen erkennen und darauf im Straßenverkehr reagieren. Straßenverkehrs- und Arbeitsunfälle ziehen Folgen nach sich, die eine große finanzielle Belastung für die Opfer, aber auch für die Gesellschaft sind. Leisten Sie Ihren Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Verbessern Sie das eigene Fahrverhalten und lernen Sie Neues dazu.

MODUL 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

Die zunehmende Anzahl an Kraftfahrzeugfahrenden erfordert neben infrastrukturellen Maßnahmen auch ein gefestigtes Verständnis für die Verkehrssicherheit. Dabei kommt es vor allem darauf an zu wissen, welchen Beitrag jeder Verkehrsteilnehmende selbst leisten kann, um die Sicherheit auf Straßen und Wegen zu verbessern. Die Straßenbedingungen sind gegeben und von Ihnen als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer nicht veränderbar.

Hiermit bekommen Sie das geeignete Handwerkszeug, um effizient innerhalb kürzester Zeit aus jeder erdenklichen Verkehrssituation die elementaren Merkmale herauszufiltern. Dieses macht das richtige und sichere Verhalten anderen Verkehrsteilnehmenden gegenüber erst möglich.

MODUL 3: Gefahrensituationen, Stress & Unfälle

Berufskraftfahrende mit dem Lkw oder dem KOM meistern auf jedem Meter, den sie fahren, eine Vielzahl von Aufgaben. Dass tatsächliche Gefahrensituationen schnell in einem Verkehrsunfall enden können, macht sich kaum jemand fortwährend bewusst. Das Fachbuch zeigt deren unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr auf.

Die subjektive Bewertung der Handlungsfähigkeit bezieht sich auf das Einschätzen der eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zur Gefahrenvermeidung. Drängler, Schleicher und ignorante Kraftfahrer tun ihr Übriges dazu. Und nicht zuletzt sorgen Terminstress und der Zwang zur ständigen Erreichbarkeit für den Stress am Lenkrad. Fahrerassistenzsysteme können helfen Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu verringern. In diesem Fachbuch geben wir die Antwort, welche Chancen Fahrerassistenzsysteme bieten und ob sie die grenzenlose Sicherheit bedeuten? Beim Führen von Kraftfahrzeugen sind physikalische Gesetze beteiligt -Reibung, Fliehkraft und Bewegungsenergie sind im Straßenverkehr die bestimmenden Parameter. Lesen Sie die Zusammenhänge. Durch die Fahrzeugführenden ist die Fahrtüchtigkeit selbst einzuschätzen.

MODUL 4: Firma – Fahrer – Fahrzeug

Dieses Seminar unterstützt interessierte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und die eigene Verantwortung in Beförderungsprozessen besser wahrnehmen zu können.

Ihnen wird die Komplexität der Sozialvorschriften in Verknüpfung mit anderen Rechtsgebieten vermittelt um Anwendungsfälle der Fahrtenschreibertechnologie rechtskonform bewerten und dokumentieren zu können.

MODUL 5: Recht und Dokumente

Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Busfahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können. Es behandelt die Kenntnis der Vorschriften für den Güter- und Personenkraftverkehr.

Die Lernziele:

Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

  • Güterkraftverkehrsgesetz – GüKG (nationale Verkehre)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL)
  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
  • Verkehr innerhalb und mit der Gesellschaft – VO EWG Nr. 881/92 (Grenzüberschreitende Verkehre)
  • Abkommen EG-Schweiz über den Güterkraftverkehr
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr – GüKGrKabotageV (internationale Verkehre)
  • Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge
  • Transports Internationaux Routiers – („TIR“-Übereinkommen)
  • Abfalltransport – Verordnung (EG) 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
  • Gewerblicher Tiertransport – gesetzliche Grundlagen

Recht und Dokumente im Personenkraftverkehr

  • Personenbeförderungsgesetz– PBefG (nationales Recht)
  • EG/EU-Regelungen (Gemeinschaftsrecht)
  • Interbus-Übereinkommen (Internationales Recht)
  • Abkommen der Schweiz/EG über den Güter- und Personenverkehr
  • Europäischer Wirtschaftsraum – EWR-Abkommen
  • EG-Bus-Durchführungsverordnung (EGBusDV)
  • Weiterführende Vorschriften
  • Besondere Formen der Personenbeförderung
  • Der Kraftomnibus in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
     
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